AN VORST.PROVINZIAL W. AG MG 24 M 166/96 LADUNG Z.EIDESSTATTLICHEN VERSICHERUN
4.3620001
DATEI::/u/weber/aktenplan/abaa00627
Weber, Wendolin
GiesenkirchenerStr. 55
41238 MOENCHENGLADBACH 2
PROVINZIAL VERSICHERUNG VORST.
FRIEDRICHSTR 62-80
4000 Duesseldorf
MOENCHENGLADBACH 2 den, 10.02.96
Az. :dII.10501047019001 (bitte stets angeben)
EILT !!!!!!!!!!!!!!!!!!
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Betr: LADUNG ZUR ABGABE DER EIDESSTATTLICHEN VERS.
AG MG GZ.: 24 M 166/96
AUS DEM MAHNBESCHEID 18 B 03663/94 VOM 26.04.94
VRM/12 -30040/12 103 339 3
Antragszeichen VRM-11/12103339
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme Bezug auf die o.a. Ladung und bitte Sie auf
ABGABE DER EIDESSTATTLICHEN VERSICHERUNG zu verzichten.
Wie Sie dem Taschenbuch "Chronik der Willkuer" Teil 1
entnehmen koennen, kaempfe ich immer noch um meine Existenz.
Bedingt durch ausbleibende Mietzahlungen/NK und Vorfaelle,
sowie noch nicht bei Gericht erledigte eingereichte Raeumungs-
klagen ( obwohl allen Mietern nach Paragraph 564 Abs.1,Abs.2
Nr.3 BGB gekuendigt wurde) befinde ich mich derzeit in einer
Notsituation.
Ich gehe davon aus, das es nicht in Ihrem Interesse sein kann,
meine vom Gesetzgeber herbeigefuehrte Notsituation,
zur Herbeifuehrung einer Eidesstattlichen Versicherung,
zu missbrauchen.
Dies wuerde wohl keine Seite befiedigen.
Ich bin nachwievor bereit den unstrittigen Verpflichtungen
nachzukommen, sobald ich dazu wieder in die Lage versetzt werde.
Hierzu muessen meine Rechte aber auch befriedigt sein.
Solange jedoch zweierlei Recht (Willkuer) herrscht und
u.a. die Wiedergutmachungsfrage noch ungeklaert ist,
bedarf es jedoch auch der dazugehoerigen Einnahmen.
Wie Waigl sagt: Was ich nicht rein bekomme, kann ich nicht
ausgeben.
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Weber, Wendolin
Nach der erfolgten Enteignung des Objektes Sternstr.29 Neuss
werde ich im guenstigsten Fall ca. 500.000,- DM
bis hin zu ca. 1.000.000,-- DM Schulden haben.
Derzeit bin ich beim Sozialamt Rheydt Empfaenger von Sozialhilfe.
Nach der Bereinigung der herbeigefuehrten Schaeden oder
Hilfestellung von Seiten des Staates und der Klaerung einiger
"Kleinigkeiten" stellt dies kein Thema dar,so es nicht schon
geregelt wurde.
EIch verweise auf den NGZ Artikel vom 17.08.93 "Hungerstreik"F
Statt mich restlos fertig zu machen waere ich ueber Hilfe
Ihrer Rechtsabt. und Ihres Hauses sehr froh, da auch Sie
ueber erhebliche Immobilienbestaende Verfuegen.
Ich rege daher an , dass Sie auf die
ABGABE DER EIDESSTATTLICHEN VERSICHERUNG verzichten.
Des weiteren stelle ich mich zur Verfuegung exemplarisch
das Thema "Mietforderungen" und "Leistungsverweigerung"
oder Einstweilige Verfuegung des Eigentuemers bei
eklatanten Vertragsverletzungen , gerichtlich und politisch
einer Klaerung naeher zu bringen. Hierzu waere ein konstruktiver
Dialog auch aus der sicht des Eigentumschutzes zu befuerworten.
Ihnen steht es nun offen mich wissentlich zu ruinieren
mit allen negativen Folgen , die auch den Eigentumsschutz
betreffen, oder Hilfestellung zu gewaehren, und zum Erhalt des
Eigentums beizutragen.
Meine Situation ist ausichtslos genug.
Es muss nicht noch die Erzwingung der Eidesstattlichen
Versicherung betrieben werden , mit allen Nebenefekten.
Mit freundlichem Gruss
Anlage 1 Taschenbuch "Chronik der Willkuer" Teil 1
1 Satz Kopien zur Vertreibung
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