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Erster Beigeordneter Peter Söhngen
Darum geht es eigentlich ..


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    S. 00000044 NOTIZ Z.BESCHLUSS ABLEHNUNG PKH KLAGE AG RHY 23 C 241/01 WEBER % WESTER (MDB)

  • Wenn Sie Hilfe von denen erwarten ..

    Vergessen Sie es !
    Es sind Mittaeter
    bei der Vernichtung deutscher Familien ..

    und Darum geht es eigentlich ...

    Erster Beigeordneter Peter Söhngen

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    (C) S. 00000046 LG MG 5 T 57/02 %PKH BESCHLUSS ABLEHNUNG PKH KLAGE AG RHY 23 C 241/01 WEBER%


  • RECHTMITTEL %PKH BESCHLUSS ABLEHNUNG PKH KLAGE AG RHY 23 C 241/01 WEBER%WESTER

    dII.1170-01020012   
    DATEI::/u/weber/199902/00005/fileqof0kf.txt
    ******************************************************************************
    Postanschrift:       Weber, Wendolin  !  Hausadresse:  Weber, Wendolin        
                      Postfach 201402     !                Giesenkirchener Str. 55
                   41214 Moenchengladbach !                41238 MOENCHENGLADBACH 
                                          !                Tel:02166/120128       
    ======================================================================
                               e-mail : weber@susger.cjb.net
    e-mail : weber@bundesregierung.myip.org    e-mail : weber@neuss.myip.org
    e-mail : wendolinw@mailcc.com              e-mail : bund01@mail.flashmail.com
                                                                                  
           http://bundesregierung.myip.org           http://regierung.cjb.net
           http://duesseldorf.myip.org/              http://susd4000.cjb.net
    ******************************************************************************
     http://ChronikderWillkuer.atwork.to             http://sus4050.atwork.to/
    ******************************************************************************
                                                                                  
                                                                                  
                                                                                  
              LANDGERICHT MOENCHENGLADBACH                                        
              HOHENZOLLERNSTR. 157                                                
        41061 MOENCHENGLADBACH                                                    
                                           MOENCHENGLADBACH 2   den, 14.02.02
                                                                                  
                                                                                  
              Az. :dII.1170-01020012    (bitte stets angeben)  
                                                                                  
                                                                                  
              Betr:RECHTMITTEL %PKH BESCHLUSS                               
                    ABLEHNUNG PKH, KLAGE AG RHY 23 C 241/01 WEBER%WESTER   
                                                                          
                 Sehr geehrte Damen und Herren,                          
                                                                        
                 In der Sache Weber % Wester                           
                                                                      
                            AZ.: AG RHY 23 C 241/01 WEBER%WESTER     
                                                                    
                 Wird gegen den Beschluss vom 2.Jan.2002           
                             R E C H T S M I T T E L              
                 eingelegt .                                     
                                                                                                                                       
                                                                                  
      Gruende:                                                                    
                                                                
                                                                                  
                Das Recht auf freie Meinungsäußerung das im Beschluss            
                vom  2.Jan.2002 der "Abgeordneten" Wester durch das               
                AG RHY  23 C 241/01 zugesandt wurde, deckt nicht die             
                Verunglimpfung von mir , also meiner Person.                      
                Es deckt ebenso wenig, die Verunglimpfung der Sache fuer die        
                ich stehe und bedeutet einen schaendlichen Schlag ins Gesicht     
                aller Opfer dieser Uebergriffe !                                  
                Dies ist eine ebenso schaendliche Entscheidung,                   
                wie die Taten die mich und andere Vernichtet / Geschaedigt haben. 
                                                                                  
               Gemaess Artikel 1 + 2 GG beanspruche ich , auch stellvertretend     
               fuer alle Opfer von Uebergriffen staatlicher Organe                
               diesen Schutz                                                      
                                                                                  
                                                                                  
    Grundgesetz Artikel 1                                                         
                                                                                  
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar.                                   
    Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.     
                                                                                  
    (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und               
        unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder                      
        menschlichen Gemeinschaft,                                                
        des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.                           
                                                                                  
    (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung,                        
        vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.   
                                                                                  
                                                                                  
                                                                                  
    Grundgesetz Artikel 2                                                         
                                                                                  
    (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit,       
        soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die           
        verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.                 
                                                                                  
    (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.             
        Die Freiheit der Person ist unverletzlich.                                
        In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.    
                                                                                  
    Diese und andere Grundrechte sind nachhaltig und vorsätzlich durch           
    staatliche Organe in den Lynchkampagnen 1 ("Miethai") + 2 ("Gewalttaeter u.a.)
    missachtet worden.                                                            
                                                                                  
                Das bloße wiederholen, der haltlosen wirren "Behauptungen",      
                   (wie "Miethai", "aggressiv", "Gewalttaeter", "Verleumder" etc. )
                verschiedener staatlicher Stellen,    (z.B. Staatsschutz .)
                 macht mich noch lange nicht zum Gewalttaeter (etc.),                    
                 zumal das Gericht AG Neuss (Az: 7 Ds 810 JS 1020/99)             
                 und diverse Staatsanwaelte und Ermittlungsbehoerden (LKA)        
                 vorher diesen Punkt als unzutreffend abgelehnt haben.             
                                                                                  
                 Trotz meiner deutlichen Wortwahl , habe ich nie die              
                 Verhaeltnissmaessigkeit der Mittel ausser Acht gelassen.         
                                                                                  
                 Die Unzahl von Uebergriffen und Gewaltakten gingen ausschließlich 
                 von staatlichen Organen aus !!!                                  
                 Es wurde vorsätzlich und in Kenntnis der Uebergriffe             
                 aus niederen Beweggruenden (zur Vertuschung dieser Uebergriffe)  
                 "ein" Tatvorwurf gegen mich Konstruiert und als Vorverurteilung  
                 zur Lynchkampagne und zur Aufhebung der Gewaltenteilung          
                  (weil, Manipulation z.B. von Abgeordenten und Gerichten),       
                 verwendet.                                                       
                 Hierbei wurden, durch den polizeilichen Staatsschutz,       
                 diese Dienststellen daran gehindert, dem Gebot zur                
                 Schadensminimierung zu folgen und wurden somit zu faktischen     
                 Mittaetern der Vernichtung deutscher Familien durch eben diesen  
                 Staatsschutz gemacht.                                            
                                                                                  
              Es gebietet der Opferschutz, ein weiteres diskreditieren , der Opfer    
              durch Vor-Urteile, zu unterbinden.
              Dies wuerde nichts, aber auch gar nichts, an  den schaendlichen 
              Vernichtungs-Gewaltorgieen staatlicher Organe aendern, die   
              zur faktischen Vernichtung deutscher Familien fuehren.
               Dies gilt selbst dann,  wenn einer der Vorwuerfe  zu traefe, 
                                        was nachweislich nicht der Fall ist.
           Wie die Unterlagen belegen und wie 10 Jahre Menschenjagd ergeben haben,
                werden  nachtraeglich 6 Audios beanstandet und auch  dieser Punkt 
                ist noch strittig.
      
              Alle aggressiven Gewaltakte gingen und gehen von staatlichen Organen
              aus. Und sollen durch weiteres Diffamieren und Verleumden           
              als fuer Richtig erklaert werden und von dem tatsaechlichen         
              Sachverhalt ablenken (niedere Beweggruende , da Tatvertuschung).    
                                                                                  
              Unterstellt, das mein Vortrag unverstaendlich waere,                 
              was nachweislich gem. Beschluss des AG Neuss (Az: 7 Ds 810 JS 1020/9
               vom 26.12.2001 Seite 2 zu Punkt 3 unzutreffend ist,                
              so bleiben 2 Moeglichkeiten.                                        
                                                                                  
            1.  Bei bestreiten des Vorsatzes, ist jedoch entgegen zu halten,      
              das alle staatlichen Organe in der Lage sein muessen,               
              Urteile und Beschluesse deutscher Gerichte und anderer              
              Dienststellen zu verstehen.                                         
                                                                                  
              Sollten diese Leute/staatlichen Organe , nicht in der Lage sein 
             "Ihre eigenen“ staatlichen  Dienststellen (Gerichte etc.) 
              zu verstehen und 
             nicht in der Lage  sein mich zu verstehen. 
              Und darueber hinaus, auch nicht  die von mir angebotenen  Mediatoren,
               wie unter anderem 
                     Herrn Ufermann von der Diakonie in Rhy    02166 - 948651 
              zu verstehen, so sollte eine  medizinisch psychologisch
              Untersuchung des Geisteszustandes und der Psyche der verantwortlichen
              Mitarbeiter angeordnet werden. 
     
              Denn, wenn man "normale" Menschen fragt, was die zur Vernichtung 
              deutscher Familien oder zum           
              vorsaetzlichen Erfrieren  (da Attest vorlag) von 
              2 1/2 Monate alten Kleinkindern sagen, so hoert man nur: 
              "Die sind Pervers ... und gemeingefaehrlich"
                                                                                  
              Sollte also der Vorsatz bestritten werden, haben wir es mit         
              erheblichen Pflichtverletzungen diverser Vorgesetzter/Kontroll-     
              und Aufsichtsstellen zu tun,
               die voellig durchgeknallte, perverse  oder 
                nennen Sie es wie Sie es wollen,
               also gemeingefährliche Stellen, die eine Gefahr fuer jedermann sind,
                auf uns loslassen.                            
              Dann bedarf es jedoch der Unterbringung dieser Leute in             
              geschlossen Anstalten des LVR, da eine massive Gefahr von Ihnen     
              schon ausgegangen ist und immer noch ausgeht.                       
              In diesem Fall waere der Dienstherr in der Haftung.
             Da die Dienstaufsicht und das Gebot zur Schadensminimierung etc. nicht
               befolgt wurden.                  
                                                                                  
              Sollte es sich jedoch um Vorsatz handeln, so vereinfacht dies        
              die "Sache" enorm, da es sich "nur" um organisierte Krimininalität  
              handelt , da aus dem Schutz der Gruppe (staatlicher Organe) heraus  
              Verbrechen gegen die Menschlichkeit und verfassungsfeindliche       
              Handlungen begangen wurden und werden und diese seitens             
              der staatlichen Organe gedeckt werden.                              
              Auch dies sind zumindest Amtspflichtverletzung, 
              decken andere staatliche Organe dies, so machen Sie sich zu Mittaetern  
              der Vernichtung.                                                    
              In diesem Fall, waeren die Mitarbeiter haftbar zu machen bzw.         
              aufgrund mangelnder Dienstaufsicht und  
              durch decken der verbrecherischen  Handlungen auch der Dienstherr, 
              die Behoerde (die gesammte Gruppe aus deren "Schutz" heraus ,
              die Vernichtung betrieben wurde). 
                (Vergleiche mit Urteilen zu Demonstrationen bzw OK-Delikte etc. )                       
                                                                                  
              Das Scheinargument, mein Fall, waere ein tragischer Einzelfall..,
              und bedarf keiner Korrektur, indem die Taeter abgeurteilt werden,   
              soll wohl heissen das alle Kinderschaender die "nur" ein Kind       
              schaedigen, Frei zu lassen sind (etc..)                              
                                                                                  
              Das alle, die ueber deutsche Familien herfallen , diese              
              ausrauben und  vernichten, dann noch dafuer die  Zahlung der Kosten       
              fuer diese Vernichtungsaktionen erpressen , zeigt faktisch, das eine              
              subtile Form der Sklaverei betrieben wird, 
              und die Taeter nicht mehr strafrechtlich verflogt werden , da aus dem
              "Schutz" der Gruppe 
                (staatliche Organe - eine Kraehe hackt der anderen... -)
               heraus und mit deren Wissen und Einvernehmen ( sonst waere es nicht 
                so weit gekommen)
                diese Verbrechen begangen werden und wurden!
                      
              Dass dies nur "ein" tragischer Einzelfall ist, wird bestritten, zumal
               dies dann, sehr schnell gestoppt und Entschaedigt ... gewesen waere !                   
              Um tragische Einzelfaelle ,wie Solschenizyn und Mandela,             
              macht man nur Aufhebens, wenn es ins politische Kalküle passt        
              und gegen jemand anderen gerichtet ist.                             
              Die verbrecherischen Taten der eigenen "staatlichen" Organe ,
              gegen deutsche Familien sind  unter 
                    "negativer demografischer Entwicklung = Genozid " 
              abzubuchen. 
              Und so "normal",  das man dafuer die Taeter befoerdert und die        
              Opfer verfolgt und weiter vernichtet.                               
                                                                                  
              Und sei es nur, durch solche Lynchkampagen und Vor-Verurteilungen,   
              durch Abdecken der Verbrechen, Amtspflichtverletzung u.a.m.            
              eine Bestrafung der Taeter aus den staatlichen Organen              
              und die sofortige Schadensminimierung die gesetzlich                
              vorgeschrieben sind, interessieren keinen. 
                                          "Man" fuehlt sich sicher/gedeckt !                          
              Wobei ich noch nicht einmal von sittenwidrigen Verhalten            
              gesprochen habe ....                                                
              von Straftaten etc...                                               
                                                                                  
              Sollten Mitarbeiter staatlicher Organe, noch nicht einmal            
              die charakterlichen, moralischen/sittlichen Voraussetzungen         
              haben, zwischen "Recht" und "UNRECHT" zu unterscheiden              
              und es nicht erkennen ???                                            
                                                                                  
             Das es nicht Aufgabe staatlicher Organe ist, Menschen zu schaedigen
                                                                                  
              (egal ob vorsätzlich oder aus perverser Freunde an der Vernichtung 
               - psychische Stoerung/Abartigkeit - dann läge die Verantwortung   
               bei der Kontrolle durch die anderen staatlichen Organe, so sie     
               nicht Mittaeter/Bandenmitglieder der Gruppe "eine Kraehe .." sind.)
                                                                                  
             Wenn durch gewisse staatliche Organe, ein ehrenruehriges,             
             perverses oder sonst irgendwie, ein  anstaendige Beamte               
            diskreditierendes, beleidigendes , verbrecherisches etc. Verhalten,    
            der Welt gezeigt wird, so kann dieses Ehrlose, alle Beamten schaedigende
            Verhalten  nicht den Opfern angelastet werden. Diese Verhalten haben
             Mitarbeiter staatlicher Organe faktisch gezeigt.
     
          Dies zu beschoenigen/verfaelschen, ist ein Schlag ins Gesicht aller Opfer
            von "staatlicher" Vernichtung.
     
            Ich bin bereit jederzeit den Nachweis zu erbringen, 
            das hier quasi die gleichen
            (verwaltungs)Strukturen, wie in der Vergangenheit, 
            die Vernichtung und die "Wertschoepfung"(Aasgeier) und 
            Versklavung der (Human) Resourcen 
            betreiben. Und dies, ist ebenfalls Vorsatz, wenn ein Problem  (
             andauerende Uebergriffe zum Zweck der vollstaendigen Vernichtung) 
            aufgezeigt wird
               und dann VORSAETZLICH nicht zugunsten der Opfer (hier meine Familie)
               geloest wird.                                
                                                                                  
                                                                                  
      Erlaeuterung:                                                               
                                                                                  
                Zur Begruendung der Ablehnung meines PHK Gesuches                 
                begruendet das AG RHY diese Ablehnung mit :                       
                                                                                  
                "... erforderlich ist. dass die beabsichtigte Prozessfuehrung 
                  nach dem Vorbringen der Parteien hinreichende Aussicht auf 
                  Erfolg hat, ist dies vorliegend nicht der Fall. 
                  Denn fuer das insoweit von dem       
                  Antragsteller beabsichtigte Klagebegehren, von der              
                  Antragstellerin zu verlangen, das diese es unterlaesst,         
                  gegenueber Dritten zu behaupten, der Antragsteller sei durch    
                  Verunglimpfungen und aggressives Verhalten aufgefallen, besteht 
                  insoweit aus rechtlichen Gruenden keine hinreichende Aussicht   
                  auf Erfolg.   ........" (siehe Beschluss) 
                   Dies wuerde in der Konsequenz heissen das auch andere Opfer
                   organisierter staatlicher Gewalt ungehindert Verunglimpft 
                   werden duerfen.
                   Die Neonazis wie Lauck , werden es dem Gericht danken....                      
                                                                                  
                  Dies ist sachlich Falsch !                                      
                  Denn das AG RHY bezieht sich bei seiner "Entscheidung"          
                  auf das Schriftstueck Blatt 18 ff der Akte.                     
                                                                                  
                  Dieses Schriftstueck ist                                        
                                                                                  
               1. Gegenstand eines gegen mich eingeleiteten Verfahrens beim       
                  AG Neuss (Az: 7 Ds 810 JS 1020/99 das mit Beschluss vom         
                  26.12.2001 festgestellt hat, das ich weder aggressiv            
                  noch gewalttätig noch verleumderisch etc.,. bin !!!!            
                                                                                  
                  Es sind nach 10 Jahren Menschenjagd gegen mich und meine        
                  Familie lediglich 6 Audios strittig die nach 1997               
                  entstanden sein sollen und die nicht Gegenstand dieses          
                  Verfahrens sind . Zumal fuer mich immer noch das Unschuldsgebot 
                  gelten muss, sind diese auch nicht im Zuge einer Vorverurteilung 
                  zu beruecksichtigen.                                            
                  Selbst wenn es bei diese Audios zu eine evtl. Verurteilung       
                  kaeme, waere dies nicht Gegenstand dieses Verfahrens.           
                  Dies  wuerde an den Menschenrechtsverbrechen 
                  (Vernichtung  unschuldiger deutscher Familien)  nichts aendern !                                                                
                                                                                  
               2. Auf Seite 99 der dem Verfahren AG Neuss (Az: 7 Ds 810 JS 1020/99
                  zugrunde liegenden Ermittlungsakten des LKA und der StA D-Dorf  
                  heißt es : " Die Weiteren Texte auf der Homepage des Beschuldigten
                  (in diesem fall Weber) sind strafrechtlich ohne Relevanz.       
                                                                                  
                  Die Homepage entspricht zu 100% den CD-ROMs  und diese wiederum 
                  beinhaltet quasi alle Schrieben auch zu dem Fall Weber % Wester)
                                                                                  
    3.Dieses Verfahren  AG Neuss (Az: 7 Ds 810 JS 1020/99) wurde auch
    in diesem Fall vorsaetzlich Falsch , zur Vertuschung von Uebergriffen 
    gegen mich und meine Familie , aus den gleichen Taeterkreisen wie bei 
    der 1. Lynchkampagen  ("Miethai" der keiner war, wurde unschuldig verfolgt 
                  und samt seiner Existenz und Familie vernichtet !) konstruiert,  
                    situativ in Scene gestellt, herbeigefuehrt und                
                    initiiert.  
                    Es jetzt wie hier geschehen als  vermeintliche "Tatsache" 
                    per Vor-Urteil in diesem Verfahren  AG Rhy (23 C 241/01)  
                    zu verwenden um den Opfern erneut Gewalt anzutun ist 
                    verbrecherisch !                                                 
                                                                                  
               Tatsache ist 10 Jahre Menschenjagd = 6 strittige Audios ,     
               wobei  unstrittig von 1992 bis 1997 eindeutig unschuldige Menschen
                     per Lynch"Justiz" gejagt und restlos vernichtet wurden .
         
               Um den Hilferuf  der Opfer , zur Herbeifuehrung der 2 Lynchkampagne
                      und als Pseudolegitimation fuer die vorausgegangene 
                     totale Vernichtung deutscher Familien zu "nutzen",
                      wurden  die erst ab 1997 gemachten 6 strittige Audios    
                       herangezogen und sollen diese Masslosen Uebergriffe 
                       gegen ganze Familien im nachhinein Rechtfertigen.         
                                                                                  
                      Was im uebrigen voellig wirr ist ! 
                             
                      Das nun letztlich der Staatsschutz aktive Menschenjagd      
                      betreibt ist bewiesener Massen unstrittig!  
                       (Es wurden niemals die Menschenrechtsverbrechen gegen mich 
                       und meine Familie Untersucht und zu meinen Gunsten durch 
                        den Staatsschutz/Sta zur Anklage gebracht.                 
                      
                        Allein schon die Tatsache, das voellig einseitig ermittelt
                      wird und hierzu verweise ich auf das aktive versenden       
                      von Aufforderungen in denen Leute aufgefordert werden        
                      seitens des Staatsschutzes Strafanzeigen gegen mich         
                      (Weber) zu machen und dies zum Zwecke der Vertuschung       
                       von Amtspflichtverletzung bis hin zu                    
                       Menschenrechtsverbrechen die nachweislich meine Familie    
                       Nachhaltig und vorsaetzlich wie auch hier geschehen ist 
                       zu erheblichen Nachteil gereicht haben (Totalvernichtung).   
                       Das "Vorsätzlich" , ist ebenfalls nicht zu bestreiten,
                      da alle Stellen auf die gesammte Tragweite Ihres            
                      Handelns durch mich hingewiesen und unterrichtet wurden und 
                      "alle" dieses Handeln als gewollt und "rechtmäßig" angesehen 
                      haben
                      Und sich somit vorsaetzlich (weil darauf hingewiesen)       
                      ueber die Urteile deutscher Gerichte hinweggesetzt haben.   
                      (Landgericht Duesseldorf Entscheidung zu meinen Gunsten)    
                      gemaess Ausserung Staatskanzlei Herr Lumer, erkennt die     
                      Landesregierung nicht die Urteile deutscher Gerichte an     
                      da sonst ein Schadensersatzanspruch fuer mich bestuende .    
                      (dies ist sehr verkuerzt und ist liegt als Audio vor.)      
                                                                                  
    

    Wie in diesem Fall, wurde durch den Staatsschutz, somit die Gewaltenteilung faktisch aufgehoben und die Abgeordnete Wester ebenso wie das Gericht RHY manipuliert und stehen als Hampelmänner des Staatsschutzes da. Denn festgestellt und immer noch strittig sind derzeit als Ausbeute von 10 Jahren Lynch"Justiz" Menschenjagd nur und ausschliesslich nur 6 Audios und deren Veröffentlichung Da das Gericht RHY jedoch weder die erheblichen und Umfangreichen Ermittlungsakten der STA , des LKA u.a. Dienststellen zu bewerten hatte, geschweige denn es ihm zustand diese komplexen Ermittlungen erneut zu bewerten, hat es formal falsch , eine unzulaessige Neubewertung im Zuge einer Vorverurteilung vorgenommen !

    4. Darueber hinaus bestaetigt die "Abgeordnete" Wester mit Schreiben vom 04.12.01 an das Ag RHY das Sie niemals behauptet habe das ich Ihr gegenueber aggressiv aufgetreten Sei. Diese infame Unterstellung stammt aus der "Quelle" Polizeilicher Staatsschutz und wurde nur von Ihr, Wester, wiederholt und vom Gericht AG RHY, entgegen dem Beschluss des Gerichts Neuss und entgegen den Ermittlungen aller anderen Ermittlungsbehoerden, wie ein Mantra nachgebetet, mit der Konsequenz, das auch Sie und das Gericht RHY , Verbrechen gegen die Menschenrechte decken und somit ihre Amtspflicht aufgrund der Staatsschutzmanipulationen, eklatant verletzt haben und sogar zu faktischen Mittaetern der Vernichtung gemacht wurden. Ich wiederhole : Da dies sie manipuliert hat, fuehrte es dazu, das sie faktisch als Hampelmann des Staatsschutzes manipulierte falsche Behauptungen uebernahm und somit durch die Manipulation des Staatsschutzes , Ihre Dienstplicht (Schaden vom deutschen Volk abzuhalten und mich und meine Familie vor Uebergriffen staatlicher Organe zu schuetzten - Grundlage Gewaltmonopols -) nicht nachkommen konnte, wollte ! Dies obwohl durch die Ermittlungsbehörden LKA etc. diese Vorwuerfe widerlegt wurden und das Gericht eine Anklage wegen fehlenden Tatvertdachts abgelehnt hat. Ebenso wurde nachweislich das AG RHY von diesen eingebrachten Unterlagen des Staatsschutzes manipuliert - wie der Beschluss belegt- und ist somit als unabhaengige Gewalt faktisch durch den Staatsschutz manipuliert worden. Ich unterstelle das der Hinweis des AG RHY auf Seite 18 ff. der Unterlagen zu 23 C 241 sich nicht auf das 2 1/2 Monate alte Kleinkind beziehen und als Vergeltung fuer die Veröffentlichung dieser Entscheidung des AG RHY in dem die Gesundheit und das Leben von Menschen gefaehrdet wurden und weiterer Schandurteile wie das vorsaetzliche Gefaehrden meiner Gesundheit indem ich dem Erfrieren durch Obdachlosigkeit ausgesetzt wurde und u.a. meine Freiheitrechte eingeschraenkt wurden, waehrend mit Anleitung staatlicher Organe und zu Unrecht (siehe LG d-Dorf Urteil LG 24 S 561/93) Auslaender in meinem Warmen Haus sassen und mich unter Anleitung staatlicher Organe zu unrecht (siehe Urteil LG-d_dorf) Ruinieren durften . Waehrend der laufenden Enteignung , wurde ich trotz Verzicht seitens meines Vermieters auf Miete, die er gegenueber dem Sozialamt der Stadt MG erklaert hatte, mitten im Winter zum erfrieren auf die Strasse gesetzte. (Auch dieses Schandurteil wurde durch AG RHY 10 C 95/95 entschieden.) Ich unterstelle nicht, das die Entscheidung des AG RHY 23 C 241/01 zur Vergeltung fuer die Veroeffentlichtung dieser schaendlichen Sachverhalte, getroffen wurde. Jedoch ist eins erkennbar, das ist der Einfluss der durch den Staatsschutz eingebrachten falschen wirren Beschuldigungen, die laengst vom AG NE und den Ermittlungsbehoerden Entschieden sind , und sowohl belegen das ich nicht Verunglimpfe, Verleumde etc. , . das ich nicht Noetige oder als Gewalttaeter etc. in Erscheinung getreten bin . (Gegenstand der Umfangreichen Ermittlungen gegen mich, die fuer mich positiv entschieden wurden und wegen : "... mangelt es an einem hinreichenden Tatverdacht iSv Paragr.240,22,23 StGB" Die Anklage in diesen Punkten wurde nicht zugelassen. Darueber hinaus wurden diese Punkte ebenfalls in verschiedenen anderen Anzeigen behandelt und ebenfalls eingestellt. vergleiche u.a. 810 JS 1152/01 Verleumdung/Beleidigung etc. Ermittlungsverfahren eingestellt. Wie soeben dargelegt war und bin ich Unschuldig ueber 10 Jahre hinweg von staatlichen Organen vorsaetzlich verfolgt und vernichtet worden. Alle haben bestaetigt, dies sei so gewollt ! Trotz Hinweis auf die Tatsachen ! (Diese Vorwuerfe haetten als Gegenstand eines eigenen Verfahrens genommen werden koennen aber nicht im zuge der Vor-verurteilung fuer eine Lynchkampage zur Sippen Vernichtung fuehren duerfen.) Wie Aktenkundig, bestaetigt die "Abgeordnete" Wester mit Schreiben vom 04.12.01 an das Ag RHY , das Sie niemals behauptet habe, das ich Ihr gegenueber aggressiv aufgetreten Sei. Somit bestehe ich auf die Ruecknahme der dem Staatsschutz nachgeplapperten falschen Anschuldigungen (da durch AG Neuss, LKA , STA etc. geprueften gesamten Inhalte meines Vortrages (CD-ROMS) siehe Vortrag oben). Darueber hinaus ist festzustellen das es die Amtspflicht verletzt (und die guten Sitten) wenn Schaeden nicht minimiert werden bzw. sogar noch vergroessert werden. Dies schaedigt nicht nur alle guten Beamten, sondern darueber hinaus das Ansehen der Bundesrepublik Deutschlands, dieses ehrenrührige, Sittenwidrige Verhalten wurde und wird durch Taten / Unterlassungen staatlicher Organe begangen. Es ist somit nicht mir als Opfer anzulasten. Mit freundlichem Gruss ps. : Sollte ich formale Fehler in meinem Vortrag haben so bitte ich um eine Uebersetzung meines Vortrages in eine Juristen verstaendliche Sprache und/oder um einen richterlichen Hinweis. ggf. eine muendliche Einvernahme. Anlagen: CD-ROMS der "Chronik der Willkuer" CD 1,2,6,7,8 Anlagen-Printware: 04.12.01 - Schreiben der "Abgeordneten" Wester vom 04.12.01 an das Ag RHY 18.12.01 - Enstellung Verleumdung/Beleidigung etc. 810 JS 1152/01 Sta D-dorf 26.12.01 - 2.Beschluss (derzeit letzter) AG Neuss (Az: 7 Ds 810 JS 1020/99 18.12.01 - vorher Weber an AG Antrag Klageabweisung an AG Neuss (Az: 7 Ds 810 JS 1020/99 06.12.01 - 1.Beschluss AG Neuss (Az: 7 Ds 810 JS 1020/99 04.04.00 - Sta D-dorf an Rae.Feinendegen 810 JS 1020/99 Beleidigung,Noetigung..


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    S. 00000044 NOTIZ Z.BESCHLUSS ABLEHNUNG PKH KLAGE AG RHY 23 C 241/01 WEBER % WESTER (MDB)

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    (C) S. 00000046 LG MG 5 T 57/02 %PKH BESCHLUSS ABLEHNUNG PKH KLAGE AG RHY 23 C 241/01 WEBER%

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