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S. 00000044 NOTIZ Z.BESCHLUSS ABLEHNUNG PKH KLAGE AG RHY 23 C 241/01 WEBER % WESTER (MDB) |
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(C) S. 00000046 LG MG 5 T 57/02 %PKH BESCHLUSS ABLEHNUNG PKH KLAGE AG RHY 23 C 241/01 WEBER% |
RECHTMITTEL %PKH BESCHLUSS ABLEHNUNG PKH KLAGE AG RHY 23 C 241/01 WEBER%WESTER
dII.1170-01020012
DATEI::/u/weber/199902/00005/fileqof0kf.txt
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Postanschrift: Weber, Wendolin ! Hausadresse: Weber, Wendolin
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41214 Moenchengladbach ! 41238 MOENCHENGLADBACH
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LANDGERICHT MOENCHENGLADBACH
HOHENZOLLERNSTR. 157
41061 MOENCHENGLADBACH
MOENCHENGLADBACH 2 den, 14.02.02
Az. :dII.1170-01020012 (bitte stets angeben)
Betr:RECHTMITTEL %PKH BESCHLUSS
ABLEHNUNG PKH, KLAGE AG RHY 23 C 241/01 WEBER%WESTER
Sehr geehrte Damen und Herren,
In der Sache Weber % Wester
AZ.: AG RHY 23 C 241/01 WEBER%WESTER
Wird gegen den Beschluss vom 2.Jan.2002
R E C H T S M I T T E L
eingelegt .
Gruende:
Das Recht auf freie Meinungsäußerung das im Beschluss
vom 2.Jan.2002 der "Abgeordneten" Wester durch das
AG RHY 23 C 241/01 zugesandt wurde, deckt nicht die
Verunglimpfung von mir , also meiner Person.
Es deckt ebenso wenig, die Verunglimpfung der Sache fuer die
ich stehe und bedeutet einen schaendlichen Schlag ins Gesicht
aller Opfer dieser Uebergriffe !
Dies ist eine ebenso schaendliche Entscheidung,
wie die Taten die mich und andere Vernichtet / Geschaedigt haben.
Gemaess Artikel 1 + 2 GG beanspruche ich , auch stellvertretend
fuer alle Opfer von Uebergriffen staatlicher Organe
diesen Schutz
Grundgesetz Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und
unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder
menschlichen Gemeinschaft,
des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung,
vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Grundgesetz Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit,
soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die
verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Die Freiheit der Person ist unverletzlich.
In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Diese und andere Grundrechte sind nachhaltig und vorsätzlich durch
staatliche Organe in den Lynchkampagnen 1 ("Miethai") + 2 ("Gewalttaeter u.a.)
missachtet worden.
Das bloße wiederholen, der haltlosen wirren "Behauptungen",
(wie "Miethai", "aggressiv", "Gewalttaeter", "Verleumder" etc. )
verschiedener staatlicher Stellen, (z.B. Staatsschutz .)
macht mich noch lange nicht zum Gewalttaeter (etc.),
zumal das Gericht AG Neuss (Az: 7 Ds 810 JS 1020/99)
und diverse Staatsanwaelte und Ermittlungsbehoerden (LKA)
vorher diesen Punkt als unzutreffend abgelehnt haben.
Trotz meiner deutlichen Wortwahl , habe ich nie die
Verhaeltnissmaessigkeit der Mittel ausser Acht gelassen.
Die Unzahl von Uebergriffen und Gewaltakten gingen ausschließlich
von staatlichen Organen aus !!!
Es wurde vorsätzlich und in Kenntnis der Uebergriffe
aus niederen Beweggruenden (zur Vertuschung dieser Uebergriffe)
"ein" Tatvorwurf gegen mich Konstruiert und als Vorverurteilung
zur Lynchkampagne und zur Aufhebung der Gewaltenteilung
(weil, Manipulation z.B. von Abgeordenten und Gerichten),
verwendet.
Hierbei wurden, durch den polizeilichen Staatsschutz,
diese Dienststellen daran gehindert, dem Gebot zur
Schadensminimierung zu folgen und wurden somit zu faktischen
Mittaetern der Vernichtung deutscher Familien durch eben diesen
Staatsschutz gemacht.
Es gebietet der Opferschutz, ein weiteres diskreditieren , der Opfer
durch Vor-Urteile, zu unterbinden.
Dies wuerde nichts, aber auch gar nichts, an den schaendlichen
Vernichtungs-Gewaltorgieen staatlicher Organe aendern, die
zur faktischen Vernichtung deutscher Familien fuehren.
Dies gilt selbst dann, wenn einer der Vorwuerfe zu traefe,
was nachweislich nicht der Fall ist.
Wie die Unterlagen belegen und wie 10 Jahre Menschenjagd ergeben haben,
werden nachtraeglich 6 Audios beanstandet und auch dieser Punkt
ist noch strittig.
Alle aggressiven Gewaltakte gingen und gehen von staatlichen Organen
aus. Und sollen durch weiteres Diffamieren und Verleumden
als fuer Richtig erklaert werden und von dem tatsaechlichen
Sachverhalt ablenken (niedere Beweggruende , da Tatvertuschung).
Unterstellt, das mein Vortrag unverstaendlich waere,
was nachweislich gem. Beschluss des AG Neuss (Az: 7 Ds 810 JS 1020/9
vom 26.12.2001 Seite 2 zu Punkt 3 unzutreffend ist,
so bleiben 2 Moeglichkeiten.
1. Bei bestreiten des Vorsatzes, ist jedoch entgegen zu halten,
das alle staatlichen Organe in der Lage sein muessen,
Urteile und Beschluesse deutscher Gerichte und anderer
Dienststellen zu verstehen.
Sollten diese Leute/staatlichen Organe , nicht in der Lage sein
"Ihre eigenen“ staatlichen Dienststellen (Gerichte etc.)
zu verstehen und
nicht in der Lage sein mich zu verstehen.
Und darueber hinaus, auch nicht die von mir angebotenen Mediatoren,
wie unter anderem
Herrn Ufermann von der Diakonie in Rhy 02166 - 948651
zu verstehen, so sollte eine medizinisch psychologisch
Untersuchung des Geisteszustandes und der Psyche der verantwortlichen
Mitarbeiter angeordnet werden.
Denn, wenn man "normale" Menschen fragt, was die zur Vernichtung
deutscher Familien oder zum
vorsaetzlichen Erfrieren (da Attest vorlag) von
2 1/2 Monate alten Kleinkindern sagen, so hoert man nur:
"Die sind Pervers ... und gemeingefaehrlich"
Sollte also der Vorsatz bestritten werden, haben wir es mit
erheblichen Pflichtverletzungen diverser Vorgesetzter/Kontroll-
und Aufsichtsstellen zu tun,
die voellig durchgeknallte, perverse oder
nennen Sie es wie Sie es wollen,
also gemeingefährliche Stellen, die eine Gefahr fuer jedermann sind,
auf uns loslassen.
Dann bedarf es jedoch der Unterbringung dieser Leute in
geschlossen Anstalten des LVR, da eine massive Gefahr von Ihnen
schon ausgegangen ist und immer noch ausgeht.
In diesem Fall waere der Dienstherr in der Haftung.
Da die Dienstaufsicht und das Gebot zur Schadensminimierung etc. nicht
befolgt wurden.
Sollte es sich jedoch um Vorsatz handeln, so vereinfacht dies
die "Sache" enorm, da es sich "nur" um organisierte Krimininalität
handelt , da aus dem Schutz der Gruppe (staatlicher Organe) heraus
Verbrechen gegen die Menschlichkeit und verfassungsfeindliche
Handlungen begangen wurden und werden und diese seitens
der staatlichen Organe gedeckt werden.
Auch dies sind zumindest Amtspflichtverletzung,
decken andere staatliche Organe dies, so machen Sie sich zu Mittaetern
der Vernichtung.
In diesem Fall, waeren die Mitarbeiter haftbar zu machen bzw.
aufgrund mangelnder Dienstaufsicht und
durch decken der verbrecherischen Handlungen auch der Dienstherr,
die Behoerde (die gesammte Gruppe aus deren "Schutz" heraus ,
die Vernichtung betrieben wurde).
(Vergleiche mit Urteilen zu Demonstrationen bzw OK-Delikte etc. )
Das Scheinargument, mein Fall, waere ein tragischer Einzelfall..,
und bedarf keiner Korrektur, indem die Taeter abgeurteilt werden,
soll wohl heissen das alle Kinderschaender die "nur" ein Kind
schaedigen, Frei zu lassen sind (etc..)
Das alle, die ueber deutsche Familien herfallen , diese
ausrauben und vernichten, dann noch dafuer die Zahlung der Kosten
fuer diese Vernichtungsaktionen erpressen , zeigt faktisch, das eine
subtile Form der Sklaverei betrieben wird,
und die Taeter nicht mehr strafrechtlich verflogt werden , da aus dem
"Schutz" der Gruppe
(staatliche Organe - eine Kraehe hackt der anderen... -)
heraus und mit deren Wissen und Einvernehmen ( sonst waere es nicht
so weit gekommen)
diese Verbrechen begangen werden und wurden!
Dass dies nur "ein" tragischer Einzelfall ist, wird bestritten, zumal
dies dann, sehr schnell gestoppt und Entschaedigt ... gewesen waere !
Um tragische Einzelfaelle ,wie Solschenizyn und Mandela,
macht man nur Aufhebens, wenn es ins politische Kalküle passt
und gegen jemand anderen gerichtet ist.
Die verbrecherischen Taten der eigenen "staatlichen" Organe ,
gegen deutsche Familien sind unter
"negativer demografischer Entwicklung = Genozid "
abzubuchen.
Und so "normal", das man dafuer die Taeter befoerdert und die
Opfer verfolgt und weiter vernichtet.
Und sei es nur, durch solche Lynchkampagen und Vor-Verurteilungen,
durch Abdecken der Verbrechen, Amtspflichtverletzung u.a.m.
eine Bestrafung der Taeter aus den staatlichen Organen
und die sofortige Schadensminimierung die gesetzlich
vorgeschrieben sind, interessieren keinen.
"Man" fuehlt sich sicher/gedeckt !
Wobei ich noch nicht einmal von sittenwidrigen Verhalten
gesprochen habe ....
von Straftaten etc...
Sollten Mitarbeiter staatlicher Organe, noch nicht einmal
die charakterlichen, moralischen/sittlichen Voraussetzungen
haben, zwischen "Recht" und "UNRECHT" zu unterscheiden
und es nicht erkennen ???
Das es nicht Aufgabe staatlicher Organe ist, Menschen zu schaedigen
(egal ob vorsätzlich oder aus perverser Freunde an der Vernichtung
- psychische Stoerung/Abartigkeit - dann läge die Verantwortung
bei der Kontrolle durch die anderen staatlichen Organe, so sie
nicht Mittaeter/Bandenmitglieder der Gruppe "eine Kraehe .." sind.)
Wenn durch gewisse staatliche Organe, ein ehrenruehriges,
perverses oder sonst irgendwie, ein anstaendige Beamte
diskreditierendes, beleidigendes , verbrecherisches etc. Verhalten,
der Welt gezeigt wird, so kann dieses Ehrlose, alle Beamten schaedigende
Verhalten nicht den Opfern angelastet werden. Diese Verhalten haben
Mitarbeiter staatlicher Organe faktisch gezeigt.
Dies zu beschoenigen/verfaelschen, ist ein Schlag ins Gesicht aller Opfer
von "staatlicher" Vernichtung.
Ich bin bereit jederzeit den Nachweis zu erbringen,
das hier quasi die gleichen
(verwaltungs)Strukturen, wie in der Vergangenheit,
die Vernichtung und die "Wertschoepfung"(Aasgeier) und
Versklavung der (Human) Resourcen
betreiben. Und dies, ist ebenfalls Vorsatz, wenn ein Problem (
andauerende Uebergriffe zum Zweck der vollstaendigen Vernichtung)
aufgezeigt wird
und dann VORSAETZLICH nicht zugunsten der Opfer (hier meine Familie)
geloest wird.
Erlaeuterung:
Zur Begruendung der Ablehnung meines PHK Gesuches
begruendet das AG RHY diese Ablehnung mit :
"... erforderlich ist. dass die beabsichtigte Prozessfuehrung
nach dem Vorbringen der Parteien hinreichende Aussicht auf
Erfolg hat, ist dies vorliegend nicht der Fall.
Denn fuer das insoweit von dem
Antragsteller beabsichtigte Klagebegehren, von der
Antragstellerin zu verlangen, das diese es unterlaesst,
gegenueber Dritten zu behaupten, der Antragsteller sei durch
Verunglimpfungen und aggressives Verhalten aufgefallen, besteht
insoweit aus rechtlichen Gruenden keine hinreichende Aussicht
auf Erfolg. ........" (siehe Beschluss)
Dies wuerde in der Konsequenz heissen das auch andere Opfer
organisierter staatlicher Gewalt ungehindert Verunglimpft
werden duerfen.
Die Neonazis wie Lauck , werden es dem Gericht danken....
Dies ist sachlich Falsch !
Denn das AG RHY bezieht sich bei seiner "Entscheidung"
auf das Schriftstueck Blatt 18 ff der Akte.
Dieses Schriftstueck ist
1. Gegenstand eines gegen mich eingeleiteten Verfahrens beim
AG Neuss (Az: 7 Ds 810 JS 1020/99 das mit Beschluss vom
26.12.2001 festgestellt hat, das ich weder aggressiv
noch gewalttätig noch verleumderisch etc.,. bin !!!!
Es sind nach 10 Jahren Menschenjagd gegen mich und meine
Familie lediglich 6 Audios strittig die nach 1997
entstanden sein sollen und die nicht Gegenstand dieses
Verfahrens sind . Zumal fuer mich immer noch das Unschuldsgebot
gelten muss, sind diese auch nicht im Zuge einer Vorverurteilung
zu beruecksichtigen.
Selbst wenn es bei diese Audios zu eine evtl. Verurteilung
kaeme, waere dies nicht Gegenstand dieses Verfahrens.
Dies wuerde an den Menschenrechtsverbrechen
(Vernichtung unschuldiger deutscher Familien) nichts aendern !
2. Auf Seite 99 der dem Verfahren AG Neuss (Az: 7 Ds 810 JS 1020/99
zugrunde liegenden Ermittlungsakten des LKA und der StA D-Dorf
heißt es : " Die Weiteren Texte auf der Homepage des Beschuldigten
(in diesem fall Weber) sind strafrechtlich ohne Relevanz.
Die Homepage entspricht zu 100% den CD-ROMs und diese wiederum
beinhaltet quasi alle Schrieben auch zu dem Fall Weber % Wester)
3.Dieses Verfahren AG Neuss (Az: 7 Ds 810 JS 1020/99) wurde auch
in diesem Fall vorsaetzlich Falsch , zur Vertuschung von Uebergriffen
gegen mich und meine Familie , aus den gleichen Taeterkreisen wie bei
der 1. Lynchkampagen ("Miethai" der keiner war, wurde unschuldig verfolgt
und samt seiner Existenz und Familie vernichtet !) konstruiert,
situativ in Scene gestellt, herbeigefuehrt und
initiiert.
Es jetzt wie hier geschehen als vermeintliche "Tatsache"
per Vor-Urteil in diesem Verfahren AG Rhy (23 C 241/01)
zu verwenden um den Opfern erneut Gewalt anzutun ist
verbrecherisch !
Tatsache ist 10 Jahre Menschenjagd = 6 strittige Audios ,
wobei unstrittig von 1992 bis 1997 eindeutig unschuldige Menschen
per Lynch"Justiz" gejagt und restlos vernichtet wurden .
Um den Hilferuf der Opfer , zur Herbeifuehrung der 2 Lynchkampagne
und als Pseudolegitimation fuer die vorausgegangene
totale Vernichtung deutscher Familien zu "nutzen",
wurden die erst ab 1997 gemachten 6 strittige Audios
herangezogen und sollen diese Masslosen Uebergriffe
gegen ganze Familien im nachhinein Rechtfertigen.
Was im uebrigen voellig wirr ist !
Das nun letztlich der Staatsschutz aktive Menschenjagd
betreibt ist bewiesener Massen unstrittig!
(Es wurden niemals die Menschenrechtsverbrechen gegen mich
und meine Familie Untersucht und zu meinen Gunsten durch
den Staatsschutz/Sta zur Anklage gebracht.
Allein schon die Tatsache, das voellig einseitig ermittelt
wird und hierzu verweise ich auf das aktive versenden
von Aufforderungen in denen Leute aufgefordert werden
seitens des Staatsschutzes Strafanzeigen gegen mich
(Weber) zu machen und dies zum Zwecke der Vertuschung
von Amtspflichtverletzung bis hin zu
Menschenrechtsverbrechen die nachweislich meine Familie
Nachhaltig und vorsaetzlich wie auch hier geschehen ist
zu erheblichen Nachteil gereicht haben (Totalvernichtung).
Das "Vorsätzlich" , ist ebenfalls nicht zu bestreiten,
da alle Stellen auf die gesammte Tragweite Ihres
Handelns durch mich hingewiesen und unterrichtet wurden und
"alle" dieses Handeln als gewollt und "rechtmäßig" angesehen
haben
Und sich somit vorsaetzlich (weil darauf hingewiesen)
ueber die Urteile deutscher Gerichte hinweggesetzt haben.
(Landgericht Duesseldorf Entscheidung zu meinen Gunsten)
gemaess Ausserung Staatskanzlei Herr Lumer, erkennt die
Landesregierung nicht die Urteile deutscher Gerichte an
da sonst ein Schadensersatzanspruch fuer mich bestuende .
(dies ist sehr verkuerzt und ist liegt als Audio vor.)
Wie in diesem Fall, wurde durch den Staatsschutz, somit die
Gewaltenteilung faktisch aufgehoben und die Abgeordnete Wester
ebenso wie das Gericht RHY manipuliert und stehen als
Hampelmänner des Staatsschutzes da.
Denn festgestellt und immer noch strittig sind derzeit
als Ausbeute von 10 Jahren Lynch"Justiz" Menschenjagd
nur und ausschliesslich nur 6 Audios und deren Veröffentlichung
Da das Gericht RHY jedoch weder die erheblichen und
Umfangreichen Ermittlungsakten der STA , des LKA u.a. Dienststellen
zu bewerten hatte, geschweige denn es ihm zustand diese komplexen
Ermittlungen erneut zu bewerten, hat es formal falsch ,
eine unzulaessige Neubewertung im Zuge einer Vorverurteilung vorgenommen !
4. Darueber hinaus bestaetigt die "Abgeordnete" Wester
mit Schreiben vom 04.12.01 an das Ag RHY
das Sie niemals behauptet habe das ich Ihr gegenueber
aggressiv aufgetreten Sei.
Diese infame Unterstellung stammt aus der "Quelle"
Polizeilicher Staatsschutz und wurde nur von Ihr, Wester, wiederholt
und vom Gericht AG RHY, entgegen dem Beschluss des Gerichts Neuss und
entgegen den Ermittlungen aller anderen Ermittlungsbehoerden,
wie ein Mantra nachgebetet, mit der Konsequenz, das auch Sie
und das Gericht RHY , Verbrechen gegen die Menschenrechte
decken und somit ihre Amtspflicht
aufgrund der Staatsschutzmanipulationen, eklatant verletzt haben
und sogar zu faktischen Mittaetern der Vernichtung gemacht wurden.
Ich wiederhole : Da dies sie manipuliert hat, fuehrte es dazu,
das sie faktisch als Hampelmann des Staatsschutzes
manipulierte falsche Behauptungen uebernahm und somit durch die
Manipulation des Staatsschutzes , Ihre Dienstplicht
(Schaden vom deutschen Volk abzuhalten und mich
und meine Familie vor Uebergriffen staatlicher Organe
zu schuetzten - Grundlage Gewaltmonopols -) nicht nachkommen
konnte, wollte ! Dies obwohl durch die Ermittlungsbehörden LKA etc.
diese Vorwuerfe widerlegt wurden und das Gericht eine Anklage wegen
fehlenden Tatvertdachts abgelehnt hat.
Ebenso wurde nachweislich das AG RHY von diesen eingebrachten
Unterlagen des Staatsschutzes manipuliert - wie der Beschluss
belegt- und ist somit als unabhaengige Gewalt faktisch
durch den Staatsschutz manipuliert worden.
Ich unterstelle das der Hinweis des AG RHY auf Seite 18 ff.
der Unterlagen zu 23 C 241 sich nicht auf das 2 1/2 Monate
alte Kleinkind beziehen und als Vergeltung fuer die
Veröffentlichung dieser Entscheidung des AG RHY in dem
die Gesundheit und das Leben von Menschen gefaehrdet wurden
und weiterer Schandurteile wie das vorsaetzliche Gefaehrden
meiner Gesundheit indem ich dem Erfrieren durch Obdachlosigkeit
ausgesetzt wurde und u.a. meine Freiheitrechte eingeschraenkt wurden,
waehrend mit Anleitung staatlicher Organe und zu Unrecht
(siehe LG d-Dorf Urteil LG 24 S 561/93) Auslaender in meinem
Warmen Haus sassen und mich unter Anleitung staatlicher Organe zu
unrecht (siehe Urteil LG-d_dorf) Ruinieren durften .
Waehrend der laufenden Enteignung ,
wurde ich trotz Verzicht seitens meines Vermieters auf Miete,
die er gegenueber dem Sozialamt der Stadt MG erklaert hatte,
mitten im Winter zum erfrieren auf die Strasse gesetzte.
(Auch dieses Schandurteil wurde durch AG RHY 10 C 95/95 entschieden.)
Ich unterstelle nicht, das die Entscheidung des AG RHY
23 C 241/01 zur Vergeltung fuer die Veroeffentlichtung
dieser schaendlichen Sachverhalte, getroffen wurde.
Jedoch ist eins erkennbar, das ist der Einfluss
der durch den Staatsschutz eingebrachten falschen
wirren Beschuldigungen,
die laengst vom AG NE und den Ermittlungsbehoerden Entschieden sind , und
sowohl belegen das ich nicht Verunglimpfe,
Verleumde etc. , . das ich nicht Noetige oder als
Gewalttaeter etc. in Erscheinung getreten bin .
(Gegenstand der Umfangreichen Ermittlungen gegen mich,
die fuer mich positiv entschieden wurden
und wegen :
"... mangelt es an einem hinreichenden Tatverdacht iSv Paragr.240,22,23 StGB"
Die Anklage in diesen Punkten wurde nicht zugelassen.
Darueber hinaus wurden diese Punkte ebenfalls in verschiedenen
anderen Anzeigen behandelt und ebenfalls eingestellt.
vergleiche u.a. 810 JS 1152/01 Verleumdung/Beleidigung etc.
Ermittlungsverfahren eingestellt.
Wie soeben dargelegt war und bin ich Unschuldig
ueber 10 Jahre hinweg von staatlichen Organen vorsaetzlich
verfolgt und vernichtet worden. Alle haben bestaetigt,
dies sei so gewollt ! Trotz Hinweis auf die Tatsachen !
(Diese Vorwuerfe haetten als Gegenstand eines eigenen Verfahrens
genommen werden koennen aber nicht im zuge der Vor-verurteilung
fuer eine Lynchkampage zur Sippen Vernichtung fuehren duerfen.)
Wie Aktenkundig, bestaetigt die "Abgeordnete" Wester
mit Schreiben vom 04.12.01 an das Ag RHY ,
das Sie niemals behauptet habe, das ich Ihr gegenueber
aggressiv aufgetreten Sei.
Somit bestehe ich auf die Ruecknahme der dem Staatsschutz
nachgeplapperten falschen Anschuldigungen
(da durch AG Neuss, LKA , STA etc. geprueften gesamten Inhalte
meines Vortrages (CD-ROMS) siehe Vortrag oben).
Darueber hinaus ist festzustellen das es die Amtspflicht
verletzt (und die guten Sitten) wenn Schaeden nicht minimiert werden
bzw. sogar noch vergroessert werden.
Dies schaedigt nicht nur alle guten Beamten, sondern darueber hinaus
das Ansehen der Bundesrepublik Deutschlands,
dieses ehrenrührige, Sittenwidrige Verhalten wurde und wird
durch Taten / Unterlassungen staatlicher Organe begangen.
Es ist somit nicht mir als Opfer anzulasten.
Mit freundlichem Gruss
ps. :
Sollte ich formale Fehler in meinem Vortrag haben so bitte ich um
eine Uebersetzung meines Vortrages in eine Juristen verstaendliche Sprache
und/oder um einen richterlichen Hinweis. ggf. eine muendliche Einvernahme.
Anlagen:
CD-ROMS der "Chronik der Willkuer" CD 1,2,6,7,8
Anlagen-Printware:
04.12.01 - Schreiben der "Abgeordneten" Wester vom 04.12.01 an das Ag RHY
18.12.01 - Enstellung Verleumdung/Beleidigung etc. 810 JS 1152/01 Sta D-dorf
26.12.01 - 2.Beschluss (derzeit letzter) AG Neuss (Az: 7 Ds 810 JS 1020/99
18.12.01 - vorher Weber an AG Antrag Klageabweisung
an AG Neuss (Az: 7 Ds 810 JS 1020/99
06.12.01 - 1.Beschluss AG Neuss (Az: 7 Ds 810 JS 1020/99
04.04.00 - Sta D-dorf an Rae.Feinendegen 810 JS 1020/99 Beleidigung,Noetigung..
Seite -00000045-