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Erster Beigeordneter Peter Söhngen
Darum geht es eigentlich ..

  • (C) S. 00000045 S.12 AG MG 10 C 14/95 EINSTWEILIGE VERFUEGUNG WASSER % GLAUBKE

    WEBER AN AG MG LADUNG Z.WIDERSPR.TERMIN 10 C 14/95 EINSTWEILIGE VERF.% GLAUBKE

    dII.11700090008     
    DATEI::/u/weber/aktenplan/1510569010008
    BRIEF BEGINN !
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                                        Weber, Wendolin
                                        DOHLERSTR. 231
                                  4050 MOENCHENGLADBACH 2
     
     
     
     
     
     
              122369 AMTSGERICHT
              AMTSGERICHT MOENCHENGLADBACH
              BRUCKNERALLEE 115
          4050 MOENCHENGLADBACH 2
                            MOENCHENGLADBACH 2   den, 22.01.95
     
     
              Az. :1510569010008  (bitte stets angeben)
     
     
              Betr:WEBER AN AG MG LADUNG Z.WIDERSPR.TERMIN
                    10 C 14/95 EINSTWEILIGE VERF.% GLAUBKE
     
                 Sehr geehrte Damen und Herren,
     
    	     ich beantrage den Einspruch abzuweisen !
     
    	     Gruende :
    	
    	  1. Es ist unwahr, dass ich widerrechtlich, im
    	     Anbau des Hauses Dohler Str. 231 in 4128 Moenchengladbach
    	     die Raeumlichkeiten nutze.
     
    	  2. Es ist weiter unrichtig, dass dem Antraggegner nichts
    	     von der Existenz eines Mietvertrages bekannt ist.
     
    	     Vielmehr wusste Herr Glaubke von Anfang an, um die Situation,
    	     die zum "Verkauf" des Objektes Dohlerstr.231 fuehrte, und um 
    	     meine persoenliche Situation.
    	     Ihm war bekannt, dass meine Mutter und ich in dem Objekt Dohler Str.
    	     Moenchengladbach, wohnten.
    	     Diese Situation glaubte er gerissener Weise ausnutzen zu koennen,
    	     indem er einerseits darauf spekulierte, von einer alten Frau,
    	     meiner Mutter, 11.427,--DM fuer den Mietzeitraum 1.8.94
    	     bis zum 25.1.95 , fuer das Mietverhaeltnis Dohlerstr.231,
    	     zu fordern.
    	
    	     Anlage  BEWEIS : Schreiben Glaubke % Elsa Weber 15.01.95)
    			      Anschrift: Leipnizstr. 7, Moenchengladbach
     
    	     Andererseits geht er hin und behauptet, es bestehe KEIN Mietver-
    	     haeltnis!
    	     Das alles versichert er an Eidesstatt. Soweit zu Punkt 1 und 2.
    	
     
                                                                      Seite - 2-
    
                                        Seite - 2-
     
    	     Zu meiner Situation war ihm bekannt, dass ich Probleme
    	     durch u.a. die Vermietung des Objektes Sternstr. 29, Neuss 
    	     habe und bedingt dadurch zum Sozialfall geworden bin. 
    	     Dies tat er lapidar mit dem Kommentar ab : 
    	     "Wenn er jemanden raussetzen will, dann tut er das."
    	     Wobei er jedoch damals nichts gegen das Ausscheiden
    	     meiner Mutter aus dem Mietverhaeltnis hatte und auch nichts
    	     gegen meinen Verbleib in den Raeumen. Einzig die Herausgabe
    	     der Garage und der Lagerraeume war ihm wichtig.
    	     Dass ich existenziell zunehmend mehr vernichtet wurde,
    	     kam ihm gerade recht um diese Situation fuer seine
    	     Spekulation zu nutzen. Dass ihm meine Anschrift bekannt war,
    	     ist bekannt. Denn wir sahen und sehen uns .
     
    	     Auf Seite 3 gibt er vor, er ist davon aus gegangen,
    	     dass sofort meine Mutter raus ist. 
    	     Dieses widerspricht der Festlegung einer Nutzungsentschaedigung,
    	     ueber die hier jedoch nicht zu entscheiden steht.
    	     Zeigt jedoch seine spekualtiven Gedanken.
     
    	  3. Auf Seite 3 gibt er als Motivation fuer die Kaufentscheidung
    	     an, dass das Haus vom Grunde auf saniert werden sollte.
    	     Dies ist zutreffend, hierfuer zog ich aus den Raeumen im 1.OG,
    	     die ich zusaetzlich fuer mich nutze aus, und nutzte nach dem
    	     Verkauf ausschliesslich die Vertragsraeume.
    	     Einer Sanierung stand somit nichts entgegen. Das Haus war frei.
     
    	     Er bestellte im ersten Spekulationsrausch Fenster. Sprach mit mir
    	     mehrere Termine ab, an denen ich zu Hause zu bleiben hatte .
    	     Die er dann jedoch nicht einhielt. Am 25.08.94 hatten wir einen
    	     erneuten Termin zu Fenster austauschen fuer 08:00h vereinbart.
    	     Als ich um 07:45h vom Fruehstuecken kam, bot sich mir ein Bild
    	     des Grauens. Mein Nachtlager sah wirklich wie ein Lager aus.
    	     
    	     Herr Glaubke hatte Hausfriedensbruch begangen und die
    	     Fenster in meiner Abwesenheit von Aussen zerschlagen und mein
    	     Schlafzimmer mit Arbeitern betreten . Auf Seite 3 heisst
    	     es, er will Fenster einbauen.
    	     So geht dieser Mann mit Mietern um. (Sta.Mg.Az.: 22 JS 2648/94).
    	     Ich liess ihm eine neue Kunststoffhaustuere und Werkzeug zur 
    	     Verrechnung der Miete. Ueber die anteilige Verrechnung der 
    	     Hausversicherung mit der Miete fuer mich, habe ich bis heute nichts
    	     bekommen. Wohl aber meine Mutter eine Forderung ueber 11.427,--DM.
     
    	     Lange Zeit machte Herr Glaubke jedoch keine Anstalten, Sanierungs-
    	     arbeiten am Haus zu unternehmen.
    	     Lediglich ein paar Bodenplatten hatte er ins Haus geschleppt.
    	     Vorne am Schaufenster bis zur halben Hoehe hatte er mit Silikon
    	     rumgeschmiert. Meine Klingel zu reparieren war ihm egal. 
    	     Der Brenner im Haus war vor dem Verkauf noch neu angeschafft 
    	     worden. Die Heizung hat er wahrscheinlich auch demontiert ,
    	     um einen Vorwand zu haben, seine Spiele zu spielen. 
    	     Ich habe mich darauf mit einen Propanofen beholfen.
    	     Ergo: Das Haus ist und war frei zum Sanieren.
    		   Er hat es bisher nicht wirklich gemacht.
    		   Erst in letzter Zeit wurde verstaerkt durch ihn, im Hause
    		   gebohrt,gestemmt und gearbeitet.
                                                                      Seite - 3-
    
                                        Seite - 3-
     
    		   Vielmehr spekuliert er darauf, sich seine Anschaffung
    		   durch meine Mutter bezahlen zu lassen.
     
    		   Hierfuer verzichtet er auf jegliche Zahlungen durch meine
    		   Person. ( Abgesehen von den Verrechnungsbetraegen- Tuer-
    		   Versicherung). Er verzichtet gegenueber dem von mir
    		   zur Mietuebernahme angeschriebenen Sozialamt, dauerhaft
    		   auf Miete und sonstige Zahlungen !
     
    		   Beweis : Zeugnis Herr Linke Sozialamt Rheydt
    		            Schreiben des Sozialamtes mit Datum 30.08.94
    			    Eingang im September 94.
     
    		   Seine Behauptung auf Seite 4 -kein Geld ...ff-
    		   ist also auch falsch.
    		
    		   Es wuerde mir auch das Leben vereinfachen, wenn
    		   ich mich mit dem Heizen nicht behelfen muesste.
     
    		 - Ich beantrage daher, die Heizung wieder herzustellen
    		   und zu heizen. Der Austausch der Heizkoerper
    		   ist hierfuer nicht notwendig. Diese funktionierten vorher
    		   auch.
     
    		4. Behauptet Herr Glaubke an Eidesstatt, dass ich falsche
    		   Angaben gemacht habe. Er bestaetigt gerade eben die
    		   von mir gemachten Angaben, die zum Erlass der Einstweiligen
    		   Verfuegung fuehrten.
     
    		 - Da keine verbotene Eigenmacht vorliegt, und die 
    		   Voraussetzungen zum Erlass der Einstweiligen Verfuegung
    		   gegeben waren, bitte ich den Einspuch zu lasten des
    		   Antraggegners, Herrn Glaubke, abzuweisen.
     
     
                 Hochachtungsvoll
    
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    BRIEF ENDE !
    

  • (C) S. 00000045 S.12 AG MG 10 C 14/95 EINSTWEILIGE VERFUEGUNG WASSER % GLAUBKE
  • (B) S. 00000047 S.1 GLAUBKE AN E.WEBER 15.01.95 GELDFORDERUNG
         
    
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