
WEBER AN AG MG LADUNG Z.WIDERSPR.TERMIN 10 C 14/95 EINSTWEILIGE VERF.% GLAUBKE
dII.11700090008
DATEI::/u/weber/aktenplan/1510569010008
BRIEF BEGINN !
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Weber, Wendolin
DOHLERSTR. 231
4050 MOENCHENGLADBACH 2
122369 AMTSGERICHT
AMTSGERICHT MOENCHENGLADBACH
BRUCKNERALLEE 115
4050 MOENCHENGLADBACH 2
MOENCHENGLADBACH 2 den, 22.01.95
Az. :1510569010008 (bitte stets angeben)
Betr:WEBER AN AG MG LADUNG Z.WIDERSPR.TERMIN
10 C 14/95 EINSTWEILIGE VERF.% GLAUBKE
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage den Einspruch abzuweisen !
Gruende :
1. Es ist unwahr, dass ich widerrechtlich, im
Anbau des Hauses Dohler Str. 231 in 4128 Moenchengladbach
die Raeumlichkeiten nutze.
2. Es ist weiter unrichtig, dass dem Antraggegner nichts
von der Existenz eines Mietvertrages bekannt ist.
Vielmehr wusste Herr Glaubke von Anfang an, um die Situation,
die zum "Verkauf" des Objektes Dohlerstr.231 fuehrte, und um
meine persoenliche Situation.
Ihm war bekannt, dass meine Mutter und ich in dem Objekt Dohler Str.
Moenchengladbach, wohnten.
Diese Situation glaubte er gerissener Weise ausnutzen zu koennen,
indem er einerseits darauf spekulierte, von einer alten Frau,
meiner Mutter, 11.427,--DM fuer den Mietzeitraum 1.8.94
bis zum 25.1.95 , fuer das Mietverhaeltnis Dohlerstr.231,
zu fordern.
Anlage BEWEIS : Schreiben Glaubke % Elsa Weber 15.01.95)
Anschrift: Leipnizstr. 7, Moenchengladbach
Andererseits geht er hin und behauptet, es bestehe KEIN Mietver-
haeltnis!
Das alles versichert er an Eidesstatt. Soweit zu Punkt 1 und 2.
Seite - 2-
Seite - 2-
Zu meiner Situation war ihm bekannt, dass ich Probleme
durch u.a. die Vermietung des Objektes Sternstr. 29, Neuss
habe und bedingt dadurch zum Sozialfall geworden bin.
Dies tat er lapidar mit dem Kommentar ab :
"Wenn er jemanden raussetzen will, dann tut er das."
Wobei er jedoch damals nichts gegen das Ausscheiden
meiner Mutter aus dem Mietverhaeltnis hatte und auch nichts
gegen meinen Verbleib in den Raeumen. Einzig die Herausgabe
der Garage und der Lagerraeume war ihm wichtig.
Dass ich existenziell zunehmend mehr vernichtet wurde,
kam ihm gerade recht um diese Situation fuer seine
Spekulation zu nutzen. Dass ihm meine Anschrift bekannt war,
ist bekannt. Denn wir sahen und sehen uns .
Auf Seite 3 gibt er vor, er ist davon aus gegangen,
dass sofort meine Mutter raus ist.
Dieses widerspricht der Festlegung einer Nutzungsentschaedigung,
ueber die hier jedoch nicht zu entscheiden steht.
Zeigt jedoch seine spekualtiven Gedanken.
3. Auf Seite 3 gibt er als Motivation fuer die Kaufentscheidung
an, dass das Haus vom Grunde auf saniert werden sollte.
Dies ist zutreffend, hierfuer zog ich aus den Raeumen im 1.OG,
die ich zusaetzlich fuer mich nutze aus, und nutzte nach dem
Verkauf ausschliesslich die Vertragsraeume.
Einer Sanierung stand somit nichts entgegen. Das Haus war frei.
Er bestellte im ersten Spekulationsrausch Fenster. Sprach mit mir
mehrere Termine ab, an denen ich zu Hause zu bleiben hatte .
Die er dann jedoch nicht einhielt. Am 25.08.94 hatten wir einen
erneuten Termin zu Fenster austauschen fuer 08:00h vereinbart.
Als ich um 07:45h vom Fruehstuecken kam, bot sich mir ein Bild
des Grauens. Mein Nachtlager sah wirklich wie ein Lager aus.
Herr Glaubke hatte Hausfriedensbruch begangen und die
Fenster in meiner Abwesenheit von Aussen zerschlagen und mein
Schlafzimmer mit Arbeitern betreten . Auf Seite 3 heisst
es, er will Fenster einbauen.
So geht dieser Mann mit Mietern um. (Sta.Mg.Az.: 22 JS 2648/94).
Ich liess ihm eine neue Kunststoffhaustuere und Werkzeug zur
Verrechnung der Miete. Ueber die anteilige Verrechnung der
Hausversicherung mit der Miete fuer mich, habe ich bis heute nichts
bekommen. Wohl aber meine Mutter eine Forderung ueber 11.427,--DM.
Lange Zeit machte Herr Glaubke jedoch keine Anstalten, Sanierungs-
arbeiten am Haus zu unternehmen.
Lediglich ein paar Bodenplatten hatte er ins Haus geschleppt.
Vorne am Schaufenster bis zur halben Hoehe hatte er mit Silikon
rumgeschmiert. Meine Klingel zu reparieren war ihm egal.
Der Brenner im Haus war vor dem Verkauf noch neu angeschafft
worden. Die Heizung hat er wahrscheinlich auch demontiert ,
um einen Vorwand zu haben, seine Spiele zu spielen.
Ich habe mich darauf mit einen Propanofen beholfen.
Ergo: Das Haus ist und war frei zum Sanieren.
Er hat es bisher nicht wirklich gemacht.
Erst in letzter Zeit wurde verstaerkt durch ihn, im Hause
gebohrt,gestemmt und gearbeitet.
Seite - 3-
Seite - 3-
Vielmehr spekuliert er darauf, sich seine Anschaffung
durch meine Mutter bezahlen zu lassen.
Hierfuer verzichtet er auf jegliche Zahlungen durch meine
Person. ( Abgesehen von den Verrechnungsbetraegen- Tuer-
Versicherung). Er verzichtet gegenueber dem von mir
zur Mietuebernahme angeschriebenen Sozialamt, dauerhaft
auf Miete und sonstige Zahlungen !
Beweis : Zeugnis Herr Linke Sozialamt Rheydt
Schreiben des Sozialamtes mit Datum 30.08.94
Eingang im September 94.
Seine Behauptung auf Seite 4 -kein Geld ...ff-
ist also auch falsch.
Es wuerde mir auch das Leben vereinfachen, wenn
ich mich mit dem Heizen nicht behelfen muesste.
- Ich beantrage daher, die Heizung wieder herzustellen
und zu heizen. Der Austausch der Heizkoerper
ist hierfuer nicht notwendig. Diese funktionierten vorher
auch.
4. Behauptet Herr Glaubke an Eidesstatt, dass ich falsche
Angaben gemacht habe. Er bestaetigt gerade eben die
von mir gemachten Angaben, die zum Erlass der Einstweiligen
Verfuegung fuehrten.
- Da keine verbotene Eigenmacht vorliegt, und die
Voraussetzungen zum Erlass der Einstweiligen Verfuegung
gegeben waren, bitte ich den Einspuch zu lasten des
Antraggegners, Herrn Glaubke, abzuweisen.
Hochachtungsvoll
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BRIEF ENDE !
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